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Freitag, Februar 02, 2007

Die Qual der Wahl



Nachdem die Abgabefrist für neue Wahl-vorschläge nun endgültig verstrichen ist stehen die beiden zu wählenden Listen fest. Im Bereich der Ortsstellenleitung gibt es keine Unterschiede zwischen den Listen. Sehrwohl aber bei den Stellvertretern und den Beiräten. Die Listen hängen im Raucherraum aus. Eine ausfühliche Wahlberichterstattung wird es seitens "Wir machen es einfach" nicht geben.

Liste 1:
Ortsstellenleiter: Heinz Petrovitsch
Ostl. Stellvertreter:Werner Woldrich
Ostl. Stellvertreter:Werner Laukotter
JRK-Referent: Alexander Porod
Beiräte:
Eva Allerstorfer
Christoph Augeneder
Sandra Roithmair
Karin Pfabl
Wolfgang Jungreitmair (ohne Stimmrecht)


Liste 2:
Ortsstellenleiter: Heinz Petrovitsch
Ostl. Stellvertreter: Werner Woldrich
Ostl. Stellvertreter: Thomas Knoll
JRK-Referent: Alexander Porod
Beiräte:
Eva Allerstorfer
Christoph Augeneder
Sandra Roithmair
Ursula Ecker
Norbert Rathmair
Wolfgang Jungreithmair (ohne Stimmrecht)

Samstag, Jänner 13, 2007

Allgemeine Kundmachung

Ausschreibung Neuwahl 2007

Im Zuge der Ortsstellenversammlung am 16. März 2007 finden auch die Neuwahlen des Ortsstellenleiters und des Ortsausschusses statt.
Wahlvorschläge können bis 30. Jänner 2007 bei einem Mitglied des Wahlausschusses, der sich aus Frau Karin Pfabl, Herrn Gerhard Kronlachner und Herrn Ing. Werner Woldrich (Vorsitzender) zusammensetzt, abgegeben werden.
Der Wahlausschuss hat entschieden die Wahl als Listenwahl abzuhalten.
Die einzureichenden Wahlvorschläge innerhalb der gesetzten Frist haben lt. Wahlordnung §4, Abs.1, Abs. a für alle zu wählenden Funktionen, das sind der/die Ortsstellenleiter/in, der/die Ortsstellenleitervertreter/in/innen, der/die Jrk-Referent/in und die erforderliche Anzahl an Beiräten/innen, jeweils einen Kandidaten zu enthalten.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden auf Richtigkeit lt. Wahlordnung §4, Abs.1 bis 4 geprüft und anschl. öffentlich am "Schwarzen Brett" kundgemacht.

Wahlberechtigt sind alle freiwilligen Mitarbeiter welche am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie alle unterstützenden Mitglieder. Es gilt die Wahlordnung des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich.