Donnerstag, November 04, 2010
Henry
Freitag, März 26, 2010
IT-Richtlinien
22. März 13:28 Uhr, Absender: Abteilungspostfach EDV LV OÖ
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus aktuellem Anlass musste festgestellt werden, dass viele EDV-Benutzern den Bildschirmschoner nicht gemäß IT-Richtlinien Kapitel 4.7 eingestellt haben. Damit ist es unter anderem möglich, dass Unbefugte mit falscher Identität Daten manipulieren bzw. E-Mails versenden.
Um diese Situation künftig zu vermeiden, haben wir uns entschlossen, ab sofort die Sperre des Arbeitsplatzes nach fünf-minütiger Inaktivität automatisch vorzugeben. Damit verbunden ist es aber technisch nicht mehr möglich, individuelle Einstellungen dieser Sperre vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind vorerst die EDV-Benutzer der Leitstellen und MAIS-Terminals.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung dieser Information
Somit zur Kenntnis genommen und weitergeleitet.
Aber da wir als gemeiner EDV Nutzer nun nicht weitere Verstöße gegen die IT-Richtlinien begehen wollen sollten wir uns diese einmal genauer zu Gemüte führen. Zu finden sind die IT Richtlinien im Intranet per Suchfunktion.
Der Versuch die IT Richtlinien zu öffnen führt dann zu folgender Fehlermeldung
Jetzt stehen wir vor folgendem Dilemma: Das Öffnen des Dokuments verstößt, da es nicht eindeutig als sicher eingestuft werden kann gegen die EDV Richtlinien, aber, und jetzt kommt das vorher erwähnte Dilemma, wir wissen ja nicht dass das Öffnen des Dokuments, da es nicht eindeutig als sicher eingestuft werden kann, gegen die EDV Richtlinien verstößt, weil wir diese ja bislang nicht kennen, da wir das Dokument nicht öffnen, da es ja gegen die EDV Richtlinien verstößt, die wir nicht kennen....
Allerdings ist das Problem, dann doch kein so großes Problem da nach dem Drücken von OK die 31 Seiten, der IT Sicherheitsrichtlinien erscheinen, und siehe da, unter Punkt 4.7 steht doch tatsächlichBei Verlassen des Arbeitsplatzes (auch nur für kurze Zeit), ist der PC mit der Tastenkombination STRG + ALT + ENTF und der Funktion „Computer sperren“ gegen Missbrauch zu sperren. Ihr Bildschirmschoner muss so eingestellt sein, dass der Arbeitsplatz automatisch nach fünf Minuten gesperrt wird.
Ja wir haben die Schuld bei uns selber zu suchen. Wir haben den Bildschirmschoner nicht wie vorgeschrieben so eingestellt, dass der Arbeitsplatz automatisch nach fünf Minuten gesperrt wird.
Ja wir haben zugunsten einer Arbeitsweise bei der es durchaus einmal vorkommen kann, dass wir fünf Minuten die Maus nicht bewegen, weil wir vielleicht einmal kurz telefonieren oder auch mal etwas wo anders als dem RK-Rechner nachschlagen müssen, aus reiner Bequemlichkeit die Sicherheit des RK Netzwerks aufs Spiel gesetzt.
Ja wir haben Schuld, in allen Punkten und geloben uns zu bessern und die IT Richtlinien zu befolgen, wir die wir mit diesem System arbeiten müssen. Wir haben schließlich kein Besseres.
Samstag, September 19, 2009
Grundsätzliches - Ein Nachruf
Freitag, September 18, 2009
Grundsätzliches - (nur zur Erinnerung)
Dienstag, März 31, 2009
Dankbarkeit
Daher will ich mich auch gar nicht beschweren, dass wieder mal eine E-Mail nicht zu mir durchgekommen ist. Es macht ja nichts, dass es um die Redaktionssitzung für eine gewisse Wandzeitung gegangen ist. Es ist völlig egal, dass ich daran nicht teilnehmen kann, weil mir der LV eine woche später mitteilt, dass es im spamfilter hängen geblieben ist. Absolut belanglos.
Aber lieber Landesverband, nimm es deinen ach so hochgeschätzten Mitarbeitern nicht übel wenn sie sich manchmal ein wenig verarscht vorkommen. Wenn sie schon ehrenamtlich für dich, liebster LV arbeiten sollen, dann gib ihnen auch die Grundlagen dafür, einen E-Mailzugang der nicht ständig durch dich kontrolliert wird, Rechner auf denen man auch arbeiten kann und deren usb-ports nicht willkürlich durch dich gesperrt werden. Und vor allem gib uns unsere Motivation zurück.
Mittwoch, Jänner 28, 2009
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
Freitag, Jänner 16, 2009
Kampf gegen den Terror
Dem Rot-Kreuzmitarbeiter stellt sich nun die Frage: Wie bringe ich meine Viren trotzdem ins System?
Derzeit stehen uns noch mehrere Moglichkeiten zur Verfügung:
1. Kopiert euren Virus auf eine CD oder DVD, womit ihr nebenbei noch eine Sicherheitskopie erstellt habt und schleust ihn über die offensichtlich ungesicherte Schwachstelle der DVD-Laufwerke ein.
2. Verwendet Firewire-Festplatten. Auch so können eure Viren am Verbot vorbei das Rote Kreuz von innen heraus infizieren.
3. Programmiert euren Virus direkt auf einem Rot-Kreuz Rechner im Nachdienst und speichert ihn in den Eigenen Dateien ab. Das EDV-Referat holt ihn sich dann selbstständig bei der nächsten Online-Durchsuchung ab.